Informationen zum eRezept - Hausarztpraxis BAG Dr. Schößler / Dr. Rapp

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Informationen zur Einführung des eRezeptes
Mit Beginn 2024 wird das elektronische Rezept (eRezept) im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Dies bringt verschiedene Änderungen mit sich:
Das erste Rezept in einem Quartal müssen Sie, wie gewohnt, nach telefonischer Vorbestellung (oder Mail) in der Praxis abholen, oder ggf. abholen lassen, und dabei Ihre gültige Versichertenkarte einlesen lassen.
Weitere Rezepte für regelmäßig einzunehmende Dauermedikamente können wir nach Vorbestellung rein elektronisch ausstellen. Diese eRezepte müssen nicht abgeholt werden, sondern können durch Vorlage der Versichertenkarte in der Apotheke abgerufen werden. (Alternativ können diese auch mit der E-Rezept-App abgerufen werden.)

Ausnahmen hiervon stellen Privatrezepte, Rezepte für Verbandsmaterialien, Hilfsmittelrezepte, Verordnungen für Heilmittel (Physiotherapie) und BTM-Rezepte dar. Diese werden weiterhin in der gewohnten Papierform ausgestellt und müssen persönlich abgeholt werden. Auch Rezepte für privat Krankenversicherte müssen weiterhin in der Papierform ausgestellt werden.


Noch ein paar ergänzende Informationen:

Rezepttelefon:
Unser Rezepttelefon erreichen Sie unter 6607210, die bestellten Rezepte sind ab dem Folgetag abholbereit bzw. abrufbar:  
  • ist der Folgetag Dienstag oder Donnerstag: ab 15 Uhr
  • ist der Folgetag Mittwoch oder Freitag: zwischen 12 und 13 Uhr

Rezeptbestellungen per Email:
rezepte@praxis-schoessler.de - Die bestellten Rezepte sind ab dem Folgetag (wie oben) abholbereit bzw. abrufbar.

Allgemeine Abholzeiten für Rezepte in der Praxis:
Montag bis Freitag von 08:30 bis 13:00 Uhr
Montag und Donnerstag 15:00 bis 17:00 Uhr sowie
Dienstag 14:00 bis 16:00 Uhr

Quartalsbeginn:
jeweils zum Januar, April, Juli und Oktober
BAG Dr. med. D. Schößler / Dr. med. M. Rapp
Bessunger Straße 55
64285 Darmstadt
Fon 06151 63 990  Fax 662 622
kontakt@praxis-schoessler.de
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